Es kann sein, dass Ihr Hilfebedarf so umfangreich ist, dass die Pflege in Ihrer Wohnung nicht mehr möglich ist.
Dann ist es sinnvoll, dass Sie die so genannte „vollstationäre Pflege“ in Anspruch nehmen. „Vollstationäre Pflege“ wird die Pflege in einem Pflegeheim genannt. Wenn Sie dauerhaft in ein Pflegeheim einziehen, übernimmt Ihre Pflegekasse einen Teil der Heimkosten als pauschalen Zuschuss.
Sie müssen die Leistungen für eine vollstationäre Pflege bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Es erfolgt dann eine Heimnotwendigkeitsprüfung durch die Städteregion Aachen, falls der Pflegebedürftige unter 80 Jahren ist. Es wird überprüft, ob die Heimunterbringung auch tatsächlich erforderlich ist.
Nur wenn diese Form der Pflege erforderlich ist, zahlt die Pflegekasse auch die dafür vorgesehene Pauschale. In allen anderen Fällen erhalten Sie nur das Pflegegeld.
Anhand der Checkliste sehen Sie, wann eine vollstationäre Pflege infrage kommt. Es sollte mindestens ein Punkt aus der Checkliste erfüllt sein.
Alle Pflegeeinrichtungen unterliegen den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Im Rahmen dieser Qualitätsprüfungen werden so genannte Transparenzberichte erstellt, die über die Qualität der Pflege Auskunft geben sollen. Die Einrichtungen, egal ob Voll- oder teilstationär und die ambulanten Dienste sind gesetzlich verpflichtet die Transparenzberichte auszuhängen und zu veröffentlichen. Viele Pflegeheime veröffentlichen ihren aktuellen Transparenzbericht auf ihrer eigenen Internetseite. Darüber hinaus können Sie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen und wenn vorhanden auch Kommentare der Einrichtungen auf www.aok-pflegeheimnavigator.de nachlesen. Es handelt sich hier um ein unabhängiges Portal, das Sie auch bei der Suche nach einem Pflegeheim unterstützt.
Liegt ein Grund für vollstationäre Pflege vor?
· Ihnen fehlt eine Pflegeperson und die Leistungen des Pflegedienstes allein reichen nicht aus, etwa wenn auch nachts Hilfe erforderlich ist.
· Ihre Pflegeperson ist überfordert und kann die Pflege und Betreuung nicht weiter übernehmen. Zudem kann sie auch nicht durch einen Pflegedienst ersetzt werden.
· Es besteht eine erhebliche Desorganisation beim Pflegebedürftigen, die beispielsweise dazu führt, dass sich Müll ansammelt oder die Reinigung der Wohnung und / oder die Körperhygiene vernachlässigt wird.
· Es besteht eine Eigen- oder Fremdgefährdung, wenn der Pflegebedürftige weiterhin in der Wohnung wohnt.