Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kann ambulant, das heißt, durch Pflegefachkräfte in Ihrer eigenen Wohnung erfolgen. Dazu beauftragen Sie einen Pflegedienst, mit dem Sie den Umfang der Pflegeleistungen vereinbaren.
Die meisten Pflegedienste bieten auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege bzw. Behandlungspflege an. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, wie etwa die Medikamentengabe oder Wundversorgung, die Ihr Hausarzt verordnet. Die ambulante Behandlungspflege müssen Sie von Ihrer Krankenkasse vorab genehmigen lassen.
Diese Leistungen können Sie von einem Pflegedienst erwarten
• Bevor Sie einen Pflegedienst mit Ihrer Pflege beauftragen, sollten Sie ein so genanntes Erstgespräch führen. In diesem Gespräch können Sie klären, ob der Pflegedienst in der Lage ist, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen. Zudem berät Sie eine kompetente Person, welche Leistungen für Sie infrage kommen. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, was die ambulante Pflege kosten wird. Manchmal lohnt sich ein Preisvergleich.
• Manche Pflegedienste haben einen pflegefachlichen Schwerpunkt, wie etwa die Pflege von Schmerzpatienten oder von Menschen, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen.
• Wenn die Grundpflege sichergestellt ist, können Sie Betreuungsleistungen als Pflegesachleistung von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen. Allerdings muss der Pflegedienst mit den Pflegekassen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag regelt den Inhalt und den Preis der Betreuungsleistungen.
• Viele Pflegedienste vermitteln Ihnen einen Friseur, Fußpfleger oder Kosmetiker, der Hausbesuche macht, oder auch Lieferanten von warmen Mittagessen (Essen auf Rädern).