Mit zunehmendem Alter kann es für Sie schwierig werden, Ihre Tagesgestaltung alleine zu bewältigen. Ein Besuch des Friedhofes oder der Ausflug in ein Cafe werden zu echten Herausforderungen.
Auch Ihre Angehörigen können Ihnen etwa wegen ihrer Berufstätigkeit oder eigener Familie nicht immer zur Verfügung stehen. Das stellt Sie und Ihre Angehörigen nicht selten vor organisatorische Schwierigkeiten.
Gerade in solchen Fällen kann ein Begleitdienst die richtige Hilfe sein. Begleitdienste haben unterschiedliche Angebote, die wir Ihnen nachfolgend erläutern:
Stundenweise Betreuung
Ein Mitarbeiter besucht Sie regelmäßig und leistet Ihnen Gesellschaft. Sie entscheiden, was während der stundenweisen Anwesenheit Ihres Begleiters gemacht wird. Sie können den Mitarbeiter beispielsweise für Arzt- und Behördengänge, Freizeitaktivitäten wie etwa Theater-, Kino- und Schwimmbadbesuch oder einen Spaziergang oder Ausflug nutzen.
Die individuelle 24-Stundenbetreuung
Die Mitarbeiter des Betreuungsdienstes bleiben für mehrere Wochen im Wechsel bei Ihnen in der Wohnung und leben in dieser Zeit mit Ihnen. Bei der „Rund um die Uhr Betreuung“ stehen vor allem Ihre alltäglichen und persönlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt.
Je nach Absprache wird aber auch pflegerische Unterstützung angeboten. Bei dieser Betreuungsform haben Sie Tag und Nacht einen Ansprechpartner in Ihrer direkten Nähe.
Stundenweise Entlastungsangebote
Diese Angebote richten sich an alle pflegende Angehörige von Menschen mit einem Betreuungsbedarf, z.B. Demenzerkrankte. Der pflegende Angehörige erhält so die Möglichkeit, durch die stundenweise Betreuung von der ständigen Präsenz, die der Betreuungsbedarf verursacht, entlastet zu werden.
Fachlich geschulte, überwiegend ehrenamtlich Tätige übernehmen entweder in Betreuungsgruppen oder auch in der Wohnung des Pflegebedürftigen die Betreuung und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Pflegende Angehörige können diese Zeit als Erholungspause vom belastenden Pflegealltag nutzen.
Bei Fragen zur Finanzierung, etwa über das zusätzliche Betreuungsgeld und Organisation
wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.